Vertragspartner werden

Eine Listung in der IHO-Desinfektionsmittelliste ist auch für Nichtmitglieder des IHO möglich. Alle Informationen hinsichtlich der Anforderungen für die Listung von Produkten sowie eine Anleitung für die Antragstellung und das entsprechende Vertragsdokument finden Sie im Folgenden und auch auf der Website des IHO.

IHO-Desinfektionsmittelliste

  • enthält einerseits eine Zusammenstellung von wirksamen Desinfektionsmitteln für Tierhaltung und Lebensmittelherstellung, Lebensmittelbe- und -verarbeitung, Speisenzubereitung und andere institutionelle Bereiche
  • enthält andererseits eine Zusammenstellung von viruswirksamen Desinfektionsmitteln in den Anwendungsbereichen Händedesinfektion, Flächendesinfektion, manuelle und maschinelle Instrumentendesinfektion
  • wurde von den IHO-Experten der Fachbereiche Gesundheitswesen sowie Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung entwickelt
  • beruht auf Wirksamkeitsprüfungen nach Europäischen Normen (EN-Normen)
  • berücksichtigt europäisch validierte und durch Ringversuche abgesicherte Methoden
  • ist zukunftssicher, weil die Wirkdaten die Anforderungen der europäischen Biozidprodukte-Verordnung erfüllen
  • basiert auf wissenschaftlich fundierten Daten und gesicherten Anwendungsvorschriften, für deren Richtigkeit und Nachweis die Hersteller/Vertreiber eigene Verantwortung tragen
  • ist qualitätssicher, weil die unveräußerliche Herstellerverantwortung und Produkthaftung von den Herstellern verantwortlich gehandhabt wird und setzt die verantwortungsvolle und sicherheitsorientierte Über/-prüfung der Wirksamkeit der Produkte durch den Hersteller voraus
  • gibt dem Anwender die Möglichkeit, die Wirksamkeiten der Produkte am Markt einfach sowie transparent zu vergleichen und zu bewerten
  • gibt damit dem Anwender Sicherheit über die Wirksamkeit der Präparate bei gleichzeitig gesicherten Anwendungsvorschriften
  • gibt dem Anwender die Möglichkeit, durch optimalen Einsatz bei der Verwendung des Produktes kostensparend zu handeln
  • ist für Anwender kostenfrei und leistet damit ein Beitrag zur Kostendämpfung

 Die Hersteller

  • akzeptieren und erfüllen die der Liste zugrundeliegenden Ziele und Anforderungen
  • bestätigen dies in Form eines verbindlichen Vertrages

 Aufnahme in die IHO-Desinfektionsmittelliste

Firmen, die Produkte eintragen wollen, schließen mit dem IHO einen Vertrag. Sie erhalten passwortgeschützte Zugangsdaten. Für die Listung in der IHO-Desinfektionsmittelliste wird eine obligatorische Jahresgebühr erhoben. Die aus dieser Jahresgebühr resultierenden Einnahmen werden zweckgebunden u.a. zur Unterstützung der Arbeit von nationalen und europäischen Normenausschüssen sowie die Finanzierung des laufenden Betriebs eingesetzt. Die Liste bleibt für Endanwender weiterhin kostenfrei zugänglich. Eine Listung ist auch für Nichtmitglieder des IHO möglich.

  Vertrag Desinfektionsmittelliste